Bei dem zünden bzw. von Feuerwerk sind folgende Dinge zu beachten:
 
  • Beim Kauf gelte zu beachten: Nach den Vorschriften müssen Feuerwerkskörper mit dem Zulassungszeichen "BAM-P I-..." oder "BAM-P II-..." gekennzeichnet sein.

 

  • Feuerwerk mit der Kennzeichnung "Kat 1" (Kategorie 1) bzw. der Zulassung "BAM-P I-..." (Klasse I) dürfen nur an Personen über 12 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden.

 

  • Feuerwerk mit der Kennzeichnung "Kat. 2" (Kategorie 2) bzw. der Zulassung "BAM-P II-..." (Klasse II) dürfen nur an Personen über 18 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden, da sie gefährlicher sind als Feuerwerk der Kategorie 1 bzw. der alten Klasse I.

 

  • Zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit umstehender Personen ist unbedingt die aufgedruckte bzw. beiliegende Gebrauchsanweisung zu beachten. Diese Gebrauchsanleitung muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

 

  • "Blindgänger" dürfen auf keinen Fall nochmals angezündet werden.

 

  • Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen oder an gekauftem Feuerwerk "herumbasteln". Das Abbrennen solcher nicht zugelassenen Feuerwerkskörper birgt unbekannte Risiken für die eigene und die Gesundheit Dritter und stellt nach Paragraph 40 Sprengstoffgesetz eine Straftat dar.

 

  • Raketen niemals aus der Hand starten! Als "Abschussrampen" für Raketen sind in Getränkekästen gestellte leere Flaschen geeignet. Freistehende Flaschen können umfallen.

 

  • Bei Batterie-Feuerwerken auf einen waagerechten und festen Stand achten, damit die Funkengarben sicher senkrecht nach oben steigen können.

 

  • Der Balkon ist zum Abschießen von Raketen oder Batteriefeuerwerken ungeeignet. Raketen werden durch darüber liegende Balkone oder Dachvorsprünge abgelenkt, die Funkengarben von Batteriefeuerwerken können eine Höhe von 90 Metern erreichen.

 

  • Tischfeuerwerk immer auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe brennbarer Materialien, z. B. Gardinen oder Weihnachtsbaum, anbrennen.

 

  • Silvesterfeuerwerk nie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss abbrennen.

 

  • Falls doch ein möglicher Personen - und / oder Sachschaden durch Feuer entstehen sollte, sind Retungsdienst und Feuerwehr unter   --   1 1 2  --     24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr erreichbar um Ihnen und Ihren Mitmenschen zu helfen.